Mit der Anmeldung ist eine Anmeldegebühr in Höhe von 400 € netto fällig. Eine entsprechende Rechnung wird nach Eingang der Anmeldung elektronisch per E-Mail zugesandt. Bei Nichtzahlung der Anmeldegebühr sieht der Messeveranstalter von einer Bearbeitung der Anmeldung ab; der Aussteller bleibt gleichwohl zur Zahlung verpflichtet, auch bei Stornierung seiner Anmeldung.
Wird nach Zahlung der Anmeldegebühr jedoch vor Zulassung mit Einverständnis des Messeveranstalters die Anmeldung vom Aussteller storniert, verfällt die gezahlte Anmeldegebühr; ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht. Der Aussteller hat vielmehr zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr (Aufwendungsersatz) in Höhe von 20 % des voraussichtlichen Beteiligungspreises zu leisten. Der voraussichtliche Beteiligungspreis errechnet sich aufgrund der Angaben des Ausstellers zum gewünschten Stand in seiner Anmeldung. Die Bearbeitungsgebühr ist nach entsprechender Rechnungstellung durch den Messeveranstalter sofort fällig.